Bei Projektförderung (PF) sind einzelne, zeitlich und sachlich abgrenzbare, vermögenswirksame und nicht vermögenswirksame Vorhaben gemeint. Die Antragstellung muss bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme erfolgt sein. Nicht gefördert werden kommerzielle Projekte, regelmäßige Aufwendungen (z.B. für Miete, Personalkosten o.ä.) und Projekte außerhalb des Landkreises.
Die Institutionelle Förderung (IF) dient der Deckung der gesamten, laufenden Betriebsausgaben einer Einrichtung in Form von Personal- und Sachkosten, die nicht durch andere Einnahmen finanziert werden. Anträge müssen bis spätestens 30.11. für das Folgejahr eingereicht werden.