Aufgabe einer Ordnungsbehörde ist es,
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Grundsätzlich ist als Ordnungsbehörde immer das Ordnungsamt Ihrer
Stadt/Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zuständig.
Bei Gefahr im Verzug wenden Sie sich bitte an die
Polizei. Daneben gibt es aber auch noch eine Reihe von Fachbehörden, die ebenfalls ordnungsbehördliche Aufgaben wahrnehmen (z.B. Bauamt, Umweltamt, Gesundheitsamt oder Veterinäramt).
Das Ordnungsamt des Landkreises gliedert sich in folgende Fachbereiche:
Allgemeine Ordnungsbehörde/Personenstandswesen
Tel. 036691 70-526 / -525
- Standesamtsaufsicht
- Namensänderungen
- Einbürgerungen
- Versammlungsrecht
- Sammlungen und Lotterien
Die Homepage www.einbürgerung.de informiert über die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Ferner bietet die Homepage ein Erklärvideo und einen Quick-Check. Sie enthält Flyer und Broschüren zum Download.
Untere Jagdbehörde
Tel. 036691 70-537
Untere Fischereibehörde
Tel. 036691 70-536
- Kontaktdaten der Lehrgangsleiter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung finden Sie hier.
- Antragsformular Fischerprüfung hier
Untere Waffenbehörde
Tel. 036691 70-538
Hinweis: Eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Waffenbehörde ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ein- und Austragungen von Waffen und die Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem Waffengesetz können postalisch oder per E-Mail an ordnung@lrashk.thueringen.de erledigt werden.
Sie können Ihre Unterlagen auch in der Zentralen Poststelle des Landratsamtes in Eisenberg, Im Schloß, Haus 1, abgeben bzw. rund um die Uhr im dortigen Fristenbriefkasten hinterlegen.
Untere Gewerbebehörde
Tel. 036691 70-540/541/543
- Gewerbeordnung
Hinweis: Bürger und Gewerbetreibende der Stadt Eisenberg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf wenden sich bitte in allen Fragen zur Gewerbeordnung an die dortige Untere Gewerbebehörde.
- Gaststättenrecht
Hinweis: Nach dem Thüringer Gaststättengesetz sind öffentliche Veranstaltungen nur noch bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
Ausnahmen von der Sperrzeitregelung sind jedoch mit diesem Formular beim Ordnungsamt des Landkreises zu beantragen.
- Ladenöffnungszeiten
- Marktfestsetzung
- Schornsteinfegerrecht
Aktuelle Information zum Schornsteinfegerrecht vom 25.05.2024:
Fahrerlaubnisbehörde
Tel. 115
- Erteilung, Verlängerung, Erweiterung und Umschreibung der Fahrerlaubnis
- Begleitetes Fahren mit 17
- Internationale Führerscheine und Ersatzführerscheine
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarten
- Führerscheinumtausch
Tel. 036691 70-511/512
- Überprüfung der Fahreignung
- Fahrverbot und Führerscheinentzug
Kfz-Zulassungsbehörde
Tel. 115
- Zulassung von Kraftfahrzeugen
- Zuteilung von Kfz-Kennzeichen
- Wunschkennzeichen
- Fahrzeughalterwechsel
- Stilllegungen von Fahrzeugen
Tel. 036691 70-509/510
- Mängelanzeigen
- Kfz-Steuer und Versicherungsschutz
Straßenverkehrsbehörde
1. Verkehrsregelungen auf Zeit
- Anordnung von temporären Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Absicherung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Baumaßnahmen)
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Ausnahmegenehmigungen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen
- Erteilung von Bewohnerparkausweisen
Kontaktaufnahme bitte nach folgender territorialer Aufteilung des Saale-Holzland-Kreises:
2. Verkehrsregelungen auf Dauer
Tel. 036691 70-521
- Anordnung von dauerhaften Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Durchführung von Verkehrsschauen
- Fragen zur Verkehrsorganisation und -planung
- Geschäftsstelle der Unfallkommission des Saale-Holzland-Kreises
3. Personenbeförderung/Güterkraftverkehr
Tel. 036691 70-520
- Erteilung von Erlaubnissen/Lizenzen für den gewerblichen nationalen und internationalen Güterkraftverkehr
- Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (Taxi, Mietwagen, etc.)
- Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Gefahrgut)
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerlastverkehr
- Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach § 46 StVO, insbesondere
- von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angeordnet worden sind
- sowie Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Hinweise:
- Eine Übersicht über die aktuellen Straßensperrungen und Umleitungen sowie ein Nachweis für Ihre Steuererklärung finden Sie unter der Rubrik „Aktuelles/Straßensperrungen“.
- Fragen, die den Bau und die Unterhaltung von Straßen betreffen, bearbeitet der jeweilige Straßenbaulastträger. Bei den Gemeindestraßen ist dies die jeweilige Stadt/Gemeinde, bei Kreisstraßen der Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises (Kreisstraßenmeisterei), für Landes- und Bundesstraßen ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und für die Autobahnen seit Januar 2021 das Fernstraßen-Bundesamt bzw. die Autobahn-GmbH zuständig.
- Für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (Halten und Parken) ist nicht die Straßenverkehrs-behörde, sondern die jeweilige Stadt-/Gemeindeverwaltung zuständig.
- Die Stadt Eisenberg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde. Für alle Fragen zur Straßenverkehrsordnung im Gebiet der Stadt Eisenberg wenden Sie sich daher bitte an die Stadtverwaltung Eisenberg.