Bitte beachten
• Eine
persönliche Vorsprache ist
nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
• Nutzen Sie – soweit möglich –
kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
• Ihre Unterlagen können Sie auch in der Zentralen Poststelle des Landratsamtes in Eisenberg, Im Schloß, Haus 1, abgeben oder rund um die Uhr im dortigen Fristenbriefkasten hinterlegen.
• Termine für die
Kfz-Zulassung und die
Fahrerlaubnisbehörde sind über die
Online-Terminvergabe möglich:
hier • Termine für alle anderen Fachbereiche des Ordnungsamtes - mit Ausnahme der Ausländerbehörde - vereinbaren Sie bitte direkt unter den nachfolgend aufgeführten Telefonnummern.
• Erscheinen Sie bitte erst
kurz vor Terminbeginn vor dem Dienstgebäude und melden Sie sich beim Einlassdienst an.
Aufgabe einer Ordnungsbehörde ist es,
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.
Grundsätzlich ist als Ordnungsbehörde Ihre
Stadt/Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zuständig.
Bei Gefahr im Verzug wenden Sie sich bitte an die
Polizei. Daneben gibt es aber auch noch eine Reihe von Fachbehörden, die ebenfalls ordnungsbehördliche Aufgaben wahrnehmen (z.B. Bauamt, Umweltamt, Gesundheitsamt oder Veterinäramt).
Das Ordnungsamt des Landkreises gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:
Sachgebiet Sicherheit und Ordnung (32.01)
Ausländerbehörde
Tel. 036691 70-528, -529, -530
Hinweis: Sprechzeiten
nur dienstags und donnerstags nach vorheriger Terminvereinbarung
per E-Mail an
ordnung@lrashk.thueringen.de oder über das Servicecenter,
Tel. 115.
Allgemeine Ordnungsbehörde
Tel. 036691 70-526
- Standesamtsaufsicht
- Namensänderungen
- Einbürgerungen
- Versammlungen
- Sammlungen und Lotterien
Untere Jagdbehörde
Tel. 036691 70-537
Untere Fischereibehörde
Tel. 036691 70-536
- Kontaktdaten der Lehrgangsleiter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung im Raum Saale-Holzland-Kreis finden Sie hier.
- Antragsformular Fischerpüfung: hier.
Hinweis: Fischerprüfungen werden bis auf weiteres nicht durchgeführt.
Untere Waffenbehörde
Tel. 036691 70-538
Hinweis: Eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Waffenbehörde ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ein- und Austragungen von Waffen und die Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem Waffengesetz können postalisch oder per E-Mail an
ordnung@lrashk.thueringen.de erledigt werden. Sie können Ihre Unterlagen auch in der Zentralen Poststelle des Landratsamtes in Eisenberg, Im Schloß, Haus 1, abgeben bzw. rund um die Uhr im dortigen Fristenbriefkasten hinterlegen.
Sachgebiet Straßenverkehr und Gewerbe (32.02)
Straßenverkehrsbehörde
1. Verkehrsregelungen auf Zeit
- Anordnung von temporären Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Absicherung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Baumaßnahmen)
- Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Ausnahmegenehmigungen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen
- Erteilung von Bewohnerparkausweisen
Kontaktaufnahme bitte nach folgender territorialer Aufteilung des Saale-Holzland-Kreises:
2. Verkehrsregelungen auf Dauer
Telefon: 036691 70-521
- Anordnung von dauerhaften Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Durchführung von Verkehrsschauen
- Fragen zur Verkehrsorganisation und -planung
- Geschäftsstelle der Unfallkommission des Saale-Holzland-Kreises
3. Personenbeförderung/Güterkraftverkehr
Telefon: 036691 70-520
- Erteilung von Erlaubnissen/Lizenzen für den gewerblichen nationalen und internationalen Güterkraftverkehr
- Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (Taxi, Mietwagen, etc.)
- Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Gefahrgut)
- Erlaubnis für Großraum- und Schwerlastverkehr
- Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach § 46 StVO, insbesondere
- von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angeordnet worden sind
- sowie Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Hinweise: Eine Übersicht über die aktuellen Straßensperrungen und Umleitungen sowie einen Nachweis für Ihre Steuererklärung finden Sie unter Aktuelles und Presse --> Straßensperrungen
hier.
Für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (Halten und Parken) ist nicht die Straßenverkehrsbehörde, sondern die jeweilige Stadt-/Gemeindeverwaltung zuständig.
Die
Stadt Eisenberg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde. Für alle Fragen nach der Straßenverkehrsordnung im Gebiet der Stadt Eisenberg wenden Sie sich daher bitte an die
Stadtverwaltung Eisenberg.
Untere Gewerbebehörde
Tel. 036691 70-540, -541, -543
- Gewerbeordnung
Hinweis: Bürger und Gewerbetreibende der Stadt Eisenberg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf wenden sich bitte in allen Fragen zur Gewerbeordnung an die dortige Gewerbebehörde. - Gaststättenrecht
Hinweis: Nach dem Thüringer Gaststättengesetz sind öffentliche Veranstaltungen nur noch bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Ausnahmen von der Sperrzeitregelung sind jedoch mit diesem Formular beim Ordnungsamt des Landkreises zu beantragen. - Ladenöffnungszeiten
- Marktfestsetzung
- Schornsteinfegerrecht