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Kontakt

 
Anschrift Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Postfach Postfach 1310
07602 Eisenberg
Telefon 036691 70-533
oder Servicecenter 115
Fax 036691 70-713
E-Mail ordnung@lrashk.thueringen.de

Bitte beachten

  • Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • Nutzen Sie – soweit möglich – kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
  • Ihre Unterlagen können Sie auch in der Zentralen Poststelle des Landratsamtes in Eisenberg, Im Schloß, Haus 1, abgeben oder rund um die Uhr im dortigen Fristenbriefkasten hinterlegen.
  • Termine für die Kfz-Zulassung und die Fahrerlaubnisbehörde sind über die Online-Terminvergabe möglich: hier
  • Termine für alle anderen Fachbereiche des Ordnungsamtes vereinbaren Sie bitte direkt unter den nachfolgend aufgeführten Telefonnummern. 


 

Aufgabe einer Ordnungsbehörde ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

Grundsätzlich ist als Ordnungsbehörde immer das Ordnungsamt Ihrer Stadt/Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft zuständig.
Bei Gefahr im Verzug wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Daneben gibt es aber auch noch eine Reihe von Fachbehörden, die ebenfalls ordnungsbehördliche Aufgaben wahrnehmen (z.B. Bauamt, Umweltamt, Gesundheitsamt oder Veterinäramt). 

 

Das Ordnungsamt des Landkreises gliedert sich in folgende Fachbereiche:  

 

 

Allgemeine Ordnungsbehörde/Personenstandswesen

Tel. 036691 70-526 / -525
  • Standesamtsaufsicht
  • Namensänderungen
  • Einbürgerungen
  • Versammlungsrecht
  • Sammlungen und Lotterien

Informationen zum Thema Einbürgerung

Die Homepage www.einbürgerung.de informiert über die Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Ferner bietet die Homepage ein Erklärvideo und einen Quick-Check. Sie enthält Flyer und Broschüren zum Download.

 

 

Untere Jagdbehörde

Tel. 036691 70-537

 

Untere Fischereibehörde

Tel. 036691 70-536
  • Kontaktdaten der Lehrgangsleiter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung finden Sie hier.
  • Antragsformular Fischerprüfung hier

 

Untere Waffenbehörde

Tel. 036691 70-538
Hinweis: Eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Waffenbehörde ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ein- und Austragungen von Waffen und die Erfüllung der Anzeigepflichten nach dem Waffengesetz können postalisch oder per E-Mail an ordnung@lrashk.thueringen.de erledigt werden.
Sie können Ihre Unterlagen auch in der Zentralen Poststelle des Landratsamtes in Eisenberg, Im Schloß, Haus 1, abgeben bzw. rund um die Uhr im dortigen Fristenbriefkasten hinterlegen.

 

Untere Gewerbebehörde

Tel. 036691 70-540/541/543

 

  • Gewerbeordnung 

    Hinweis: Bürger und Gewerbetreibende der Stadt Eisenberg und der Verwaltungsgemeinschaft Hermsdorf wenden sich bitte in allen Fragen zur Gewerbeordnung an die dortige Untere Gewerbebehörde.
  • Gaststättenrecht 

    Hinweis: Nach dem Thüringer Gaststättengesetz sind öffentliche Veranstaltungen nur noch bei der zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung anzuzeigen.
    Ausnahmen von der Sperrzeitregelung sind jedoch mit diesem Formular beim Ordnungsamt des Landkreises zu beantragen.
  • Ladenöffnungszeiten
  • Marktfestsetzung
  • Schornsteinfegerrecht

 

Aktuelle Information zum Schornsteinfegerrecht vom 25.05.2024: 

 

Fahrerlaubnisbehörde

Tel. 115
  • Erteilung, Verlängerung, Erweiterung und Umschreibung der Fahrerlaubnis
  • Begleitetes Fahren mit 17
  • Internationale Führerscheine und Ersatzführerscheine
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Fahrerkarten
  • Führerscheinumtausch

 

 

Tel. 036691 70-511/512
  • Überprüfung der Fahreignung                                          
  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

 

Kfz-Zulassungsbehörde

Tel. 115
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen                                          
  • Zuteilung von Kfz-Kennzeichen
  • Wunschkennzeichen
  • Fahrzeughalterwechsel
  • Stilllegungen von Fahrzeugen

 

Tel. 036691 70-509/510
  • Mängelanzeigen                                                                 
  • Kfz-Steuer und Versicherungsschutz

 

 

Straßenverkehrsbehörde

1.  Verkehrsregelungen auf Zeit
  • Anordnung von temporären Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zur Absicherung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Baumaßnahmen)
  • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Ausnahmegenehmigungen vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen 
  • Erteilung von Bewohnerparkausweisen

 

Kontaktaufnahme bitte nach folgender territorialer Aufteilung des Saale-Holzland-Kreises:
VG Dornburg-Camburg
VG Heideland-Elstertal-Schkölen
Stadt Bürgel
Gemeinde Graitschen-Bürgel
Gemeinde Nausnitz
Gemeinde Poxdorf
Gemeinde Gösen
Gemeinde Hainspitz
Gemeinde Mertendorf
Gemeinde Petersberg
Gemeinde Rauschwitz
VG Hermsdorf
Gemeinde Bad Klosterlausnitz
Gemeinde Albersdorf
Gemeinde Bobeck
Gemeinde Scheiditz
Gemeinde Schlöben
Gemeinde Schöngleina
Gemeinde Serba
Gemeinde Tautenhain
Gemeinde Waldeck
Gemeinde Weißenborn

VG Südliches Saaletal

VG Hügelland/Täler

Stadt Kahla

Stadt Stadtroda

Gemeinde Möckern

Gemeinde Ruttersdorf-Lotschen

 

2.  Verkehrsregelungen auf Dauer           
     Tel. 036691 70-521
  • Anordnung von dauerhaften Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen 
  • Durchführung von Verkehrsschauen
  • Fragen zur Verkehrsorganisation und -planung
  • Geschäftsstelle der Unfallkommission des Saale-Holzland-Kreises

 

3.  Personenbeförderung/Güterkraftverkehr        
     Tel. 036691 70-520
  • Erteilung von Erlaubnissen/Lizenzen für den gewerblichen nationalen und internationalen Güterkraftverkehr
  • Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (Taxi, Mietwagen, etc.)
  • Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Gefahrgut)
  • Erlaubnis für Großraum- und Schwerlastverkehr
  • Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach § 46 StVO, insbesondere
    • von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
    • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen angeordnet worden sind
    • sowie Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

 

Hinweise:
  • Eine Übersicht über die aktuellen Straßensperrungen und Umleitungen sowie ein Nachweis für Ihre Steuererklärung finden Sie unter der Rubrik „Aktuelles/Straßensperrungen“.
  • Fragen, die den Bau und die Unterhaltung von Straßen betreffen, bearbeitet der jeweilige Straßenbaulastträger. Bei den Gemeindestraßen ist dies die jeweilige Stadt/Gemeinde, bei Kreisstraßen der Dienstleistungsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises (Kreisstraßenmeisterei), für Landes- und Bundesstraßen ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr und für die Autobahnen seit Januar 2021 das Fernstraßen-Bundesamt bzw. die Autobahn-GmbH zuständig. 
  • Für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im sogenannten ruhenden Verkehr (Halten und Parken) ist nicht die Straßenverkehrs-behörde, sondern die jeweilige Stadt-/Gemeindeverwaltung zuständig. 
  • Die Stadt Eisenberg unterhält eine eigene Straßenverkehrsbehörde. Für alle Fragen zur Straßenverkehrsordnung im Gebiet der Stadt Eisenberg wenden Sie sich daher bitte an die Stadtverwaltung Eisenberg.