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Untere Naturschutzbehörde

Zuständigkeiten

Eingriffsbegleitung

  • Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft (s. dazu unter „Hinweise“)
  • Erlass von Wiederherstellungsanordnungen für ungenehmigte Eingriffe

Kompensation von Eingriffen

  • Für Eingriffe in Natur und Landschaft ist Ausgleich bzw. Ersatz zu leisten, z. B. durch Entsiegelung befestigter Flächen oder Gehölzpflanzungen.
  • Während Ausgleichsmaßnahmen möglichst in einem sachlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen, ist bei Ersatzmaßnahmen der räumliche und zeitliche Bezug gelockert.
  • Es besteht die Möglichkeit, sich vorgezogene Kompensationsmaßnahmen in einem Ökokonto anrechnen zu lassen.   

 

  • Laufende Suche von öffentlichen und privaten Grundstücken für potentielle Kompensationsmaßnahmen, auf denen naturschutzfachliche Maßnahmen zur Aufwertung der Flächen umgesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Eigentümers und Landnutzers.
  • Führung eines Flächen- und Maßnahmenpool für zukünftige Kompensationsmaßnahmen

 

  • Prüfung der Effizienz von angeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 


Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan ist in Thüringen der Fachplan der unteren Naturschutzbehörde. Er beinhaltet die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises wurden neun Teillandschaftspläne erstellt. Derzeit wird für den Bereich der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz ein neuer Landschaftsplan erarbeitet. 
Die Landschaftspläne liegen bei der unteren Naturschutzbehörde vor und können zu den Sprechzeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.

 

Digital verfügbare Landschaftspläne:

 


Landschaftspflege   

  • Umsetzung und Organisation des Vertragsnaturschutzes
  • Mitwirkung beim Zustandekommen der KULAP-Förderung 

Schutzgebiete, Arten- und Biotopschutz

  • Festsetzung und Löschung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) und Naturdenkmalen (ND)
  • Management und Pflege von Schutzgebieten
  • Treffen von Anordnungen zur Bewahrung der Lebensstätten geschützter Arten
  • Genehmigung des gewerbsmäßigen Sammelns, Be- und Verarbeitens wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere

Informationen und Formulare zum Artenschutz

Sonstiges

  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Führung der Geschäfte des Naturschutzbeirates des Kreises
  • Bestellung von Beauftragten für Naturschutz sowie Zusammenarbeit und fachliche Anleitung der Beauftragten
  • Beteiligung der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände
  • Landschaftsüberwachungsdienst

Naturschutzbeirat

Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Saale-Holzland-Kreises ein Beirat gebildet worden. Er besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der Land- und Forstwirtschaft sowie anerkannter Naturschutzverbände zusammen.

Hinweise

Bei einer Reihe von so genannten Eingriffen in Natur und Landschaft ist, obwohl keine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Entscheidung einer anderen Behörde notwendig ist, eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Dies kann u.a. betreffen:
  • Veränderungen der nach § 18 ThürNatG besonders geschützten Biotope
  • Errichtung baulicher Anlagen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist
  • Bodenversiegelung beim Bau von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen
  • Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich

Kontakt

Tel.: 036691 70-396
Fax: 036691 70-716