Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan ist in Thüringen der Fachplan der unteren Naturschutzbehörde. Er beinhaltet die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises wurden neun Teillandschaftspläne erstellt. Derzeit wird für den Bereich der Erfüllenden Gemeinde Bad Klosterlausnitz ein neuer Landschaftsplan erarbeitet.
Die Landschaftspläne liegen bei der unteren Naturschutzbehörde vor und können zu den Sprechzeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.
Digital verfügbare Landschaftspläne:
Landschaftspflege
- Umsetzung und Organisation des Vertragsnaturschutzes
- Mitwirkung beim Zustandekommen der KULAP-Förderung
Schutzgebiete, Arten- und Biotopschutz
- Festsetzung und Löschung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) und Naturdenkmalen (ND)
- Management und Pflege von Schutzgebieten
- Treffen von Anordnungen zur Bewahrung der Lebensstätten geschützter Arten
- Genehmigung des gewerbsmäßigen Sammelns, Be- und Verarbeitens wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere
Informationen und Formulare zum Artenschutz
Sonstiges
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Führung der Geschäfte des Naturschutzbeirates des Kreises
- Bestellung von Beauftragten für Naturschutz sowie Zusammenarbeit und fachliche Anleitung der Beauftragten
- Beteiligung der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände
- Landschaftsüberwachungsdienst
Naturschutzbeirat
Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Saale-Holzland-Kreises ein Beirat gebildet worden. Er besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der Land- und Forstwirtschaft sowie anerkannter Naturschutzverbände zusammen.
Hinweise
Bei einer Reihe von so genannten Eingriffen in Natur und Landschaft ist, obwohl keine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Entscheidung einer anderen Behörde notwendig ist, eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Dies kann u.a. betreffen:
- Veränderungen der nach § 18 ThürNatG besonders geschützten Biotope
- Errichtung baulicher Anlagen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist
- Bodenversiegelung beim Bau von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen
- Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich
Kontakt
Tel.: 036691 70-396
Fax: 036691 70-716