Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden, die
- noch keine 25 Jahre alt sind bzw. im Fall sportlicher, kultureller und sozialer Angebote noch keine 18 Jahre alt sind,
- eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten,
- in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden.
Voraussetzung ist der Bezug von:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
- Sozialhilfe,
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- eintägige Schul- bzw. Kita-Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
- persönlicher Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- Lernförderung,
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung,
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Informationsblatt zu Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Formulare für die Beantragung der Leistungen sind im Jobcenter SHK sowie im Sozialamt erhältlich oder können hier ausgedruckt werden:
Die ausgefüllten Formulare können die Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beim Jobcenter Saale-Holzland-Kreis einreichen.
Bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen senden Sie diese per Post senden an: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Sozialamt, PF 1310, 07602 Eisenberg
Persönliche Abgabe während der Öffnungszeiten im: Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Sozialamt, Schulgasse 15, 07607 Eisenberg.