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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die Finanzierung von Einzelfallmaßnahmen zuständig. Dazu gehören die Hilfen zur Erziehung in Pflegestellen, Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen sowie in sozialpädagogischen Tagesgruppen.
Ausgenommen der ambulanten Hilfeleistungen werden die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern geprüft und diese gegebenenfalls zu den Kosten herangezogen. Jugendliche oder junge Volljährige mit eigenem Einkommen haben sich ebenfalls an den Kosten zu beteiligen.

Grundlagen in:
§§ 91 ff SGB VIII
Kostenbeitragsverordnung

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