Unterstützungsmaßnahmen der Thüringer Finanzverwaltung
Zur Unterstützung von der Corona-Pandemie betroffener Unternehmen hat die Thüringer Finanzverwaltung zusätzlich zu den bereits bestehenden Maßnahmen, folgendes beschlossen: Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung sowie verlängerte Abgabefrist für Steuererklärung
Zudem können folgende Anträge gestellt werden:
Antrag auf zinslose Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer); Antrag auf Vollstreckungsaufschub; Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaftsteuer sowie des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung) (Aktuelle Info vom 05.02.2021)