Zeitrahmen
Bisher wurden Geräte aus dem Bestand des Schulträgers an besonders bedürftige Haushalte verteilt. Bis Ende April werden die Geräte aus dem DigitalPakt IV an den landkreis geliefert und anschließend durch den IT-Service des landratsamtes eingerichtet. Anschließend stehen sie zum Verleih durch die Schulen an einen Teil der Schüler zur Verfügung.
Die Nutzung der Geräte muss beantragt werden.
Um den Verteilvorgang der Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule besser planen zu können, bitten wir die betroffenen Eltern und Sorgeberechtigten bis zum 16.4.2021 einen entsprechenden Antrag an die Schule zu stellen.