Staatlicher Zuschuss für Heizöl- und Pelletheizungen
Zu den Entlastungen für Bürger hat die Bundesregierung neben der Strom- und Gaspreisbremse auch einen staatlichen Zuschuss für Heizöl, Pellets und Flüssiggas angekündigt.
Dieser Zuschuss wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend 2023 auf Antrag ausgezahlt. Wer später bestellt hat oder jetzt erst das Heizöl oder die Pellets ordert, hat keinen Anspruch mehr.
Wer im genannten Zeitraum eingekauft hat, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben.
- Eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss vorliegen.
- Über das jeweilige Bundesland muss ein Antrag auf die Entlastung gestellt werden.
- Der Zuschuss muss mindestens 100 Euro je Haushalt betragen (Bagatellgrenze).
Die Obergrenze für den Zuschuss liegt bei 2.000 Euro pro Haushalt. Die Kosten finanziert der Bund. Für die Abwicklung der Entlastung und die Auszahlung sind die Bundesländer zuständig.
Bisher sind nur die Eckpunkte zum Zuschuss für Heizöl, Pellets und Flüssiggas bekannt.
Information vom 24.01.2023 (aus den Medien): Noch kein Termin für Heizöl-Zuschuss
Heizöl-Kunden müssen sich noch gedulden: „Ein konkreter Zeitpunkt, wann eine Antragsstellung für die Haushalte möglich sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht genannt werden“, erklärte die Thüringer Staatskanzlei auf Anfrage dieser Zeitung.
Mit maximal 2000 Euro sollen im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung auch Haushalte, die mit Öl, Holzpellets oder Flüssiggas heizen und auch von Preissteigerungen betroffen sind, entlastet werden. Dafür sind 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes vorgesehen, von denen auf Thüringen etwa 48,6 Millionen Euro entfallen, so die Staatskanzlei.
Eine Entlastung ist rückwirkend vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 vorgesehen.
Das Antragsverfahren für die Zuschüsse soll über die Bundesländer laufen. „Dazu wurden bereits einige Eckpunkte beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Heizkosten mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen, wobei der Zuwachs in absoluten Zahlen bei mindestens 100 Euro liegen muss.“ Die Landesregierung befinde sich wie weitere Bundesländer aber noch im Abstimmungsprozess über die konkrete Ausgestaltung des Antragsverfahrens.
Sobald uns Details zur Antragstellung und zum Ablauf der Auszahlung bekannt sind, stellen wir die Informationen bereit.