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Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Für eine fünfjährige Amtsperiode wirken sie in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. 

 

Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises ist zuständig für die Wahl der Jugendschöffen. Weitere Schöffenämter werden duch die Kommunen/Gemeinden vor Ort vergeben.

 

Aktuelle Presseinfo zur Schöffenwahl vom 20.01.2023
Kontakt für die Bewerbung als Jugendschöffe/Jugendschöffin:

 

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Abteilung Soziales, Jugend und Gesundheit
Postfach 1310
07602 Eisenberg

Aktuell können beim Landratsamt Bewerbungen für die Wahl zur/m Jugendschöffin/Jugendschöffen eingereicht werden. Die Amtsperiode dauert an für die Zeit von 2024 bis 2028.

Grundsätzlich kann jede und jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffin oder Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Bei Jugendschöffinnen und Jugendschöffen tritt allerdings hinzu, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. 

 

Genaue Informationen gibt das Land Thüringen:

 

Bewerbungen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 sind bis Ende März möglich.
Bitte reichen Sie innerhalb der vorgegebenen Frist folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt an die oben genannte Kontaktadresse ein:
Bei Fragen zur Wahl der Jugendschöffen können Sie sich an die Abteilung Soziales, Jugend und Gesundheit wenden:

 

Telefon: 036691 70 632
E-Mail: a3@lrashk.thueringen.de