Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 9/2012 · 19. September 2012
Amtlicher Teil
Rückerstattung von Schülerbeförderungskosten
Anträge auf Rückerstattung von Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2012/13 sind bis spätestens 30.09.2012 beim Schulverwaltungsund Kulturamt zu stellen.
Dies betrifft insbesondere Erstklässler bzw. Schüler, die ab dem Schuljahr 2012/13 die Schule wechseln (z.B. von der Grundschule zur Regelschule/Gymnasium).
Die entsprechenden Formulare sind beim Schulverwaltungsund Kulturamt (Tel. 036691 70-201 Frau Werner) und der jeweiligen Schule erhältlich. Außerdem können diese auch unter: Bürgerservice -> Formularservice > Leistungskategorie:Schule“ -> Antrag auf Erstattung Schülerbeförderungskosten“ heruntergeladen werden.
Anspruchsberechtigt sind gemäß § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz
– Schüler von Grund- und Regelschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien, die nicht an ihre „zuständige“ Schule gehen
– Schüler des Beruflichen Gymnasiums, des BVJ, der zweijährigen FOS und Berufsfachschulen, die keine berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln und eine Berufsschule außerhalb des Saale-Holzland-Kreises besuchen.