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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 9/2012 · 19. September 2012 

Amtlicher Teil

Der neue Rundfunkbeitrag

Ab 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger: eine Wohnung ein Beitrag. Egal wieviele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag bleibt gleich denn der Beitrag ist nicht an Rundfunkgeräte gekoppelt.

Finanzielle Auswirkungen bestehen kaum: über 90 % der Betroffenen zahlen genauso viel wie heute oder weniger. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei 17,98 Euro monatlich. Er muss pro Wohnung nur einmal gezahlt werden und gilt für alle Personen, die darin leben.

Demzufolge sparen Familien, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften, die in der Vergangenheit mehrfach bezahlen mussten.

Der Beitrag umfasst gleichzeitig alle privaten Autos der Bewohner, jedoch muss für eine Zweitwohnung die Zahlung erneut erfolgen. Den Beitrag müssen nur volljährige Personen leisten. Leben mehrere Personen zusammen, zahlt einer die Summe für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein.

Wer durch diese Regelung entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss die Änderung mitteilen. Dies könnte u.a. nichteheliche Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften sowie Familien mit erwachsenen Kindern, die über ein eigenes Einkommen verfügen, betreffen. Wer bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt hat, muss sich bis zum 01.01.2013 für den Rundfunkbeitrag bei der GEZ melden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Befreiungen und Ermäßigungen beantragt werden. Die entsprechenden Formulare gibt es voraussichtlich ab November 2012 unter www.rundfunkbeitrag.de, bei Städten und Gemeinden sowie den zuständigen Behörden. Der vollständig ausgefüllte Antrag sollte mit dem passenden Nachweis im Dezember 2012 eingehen, damit die Befreiung/Ermäßigung ab Januar 2013 auch gewährt werden kann.

Weitere Informationen erfahren Sie auf der Internetseite: www.rundfunkbeitrag.de!