Sie sind hier:  Aktuelles und Presse  |  Amtsblatt

Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 9/2012 · 19. September 2012 

Amtlicher Teil

1. Nachtragshaushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012

Aufgrund des § 60 i. V. m. § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Thüringen, Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) erlässt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises aufgrund der Kreistagsbeschlüsse K 325-14/12 und K 326-14/12 vom 20.06.2012 sowie des Kreistagsbeschlusses K 345-15/12 vom 12.09.2012 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2012 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

  vermindert um (EUR) erhöht um (EUR) und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes (einschl. ggf. bisheriger Nachträge)
gegenüber bisher (EUR) auf nunmehr (EUR)
a) Verwaltungshaushalt     
Einnahmen 905.100 077.117.20078.022.300
Ausgaben905.100 077.117.200 78.022.300
b) Vermögenshaushalt    
Einnahmen 576.000 07.299.6007.875.600
Ausgaben576.000 07.299.6007.875.600

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleibt unverändert.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleibt unverändert.

§ 4
Die Kreisumlage und Schulumlage wird wie folgt neu festgesetzt:

  Umlage-
satz erhöht
um v. H.
Umlage-
satz ver-
mindert
um v. H.
gegen-
über
bisher
v. H.
auf
nun-
mehr
v. H.

Umlage-
soll
bisher
EUR

Umlage-
soll nun-
mehr
EUR
Ände-
rung
EUR
1. Kreisumlage 0,95  33,35 34,30 20.317.000 20.540.600 223.600
2. Schulumlage  0,32   3,42   3,10   2.055.600     1.832.00 –233.600
Gesamt 0,95 0,32 36,77 37,40 22.372.600 22.372.600 0

Die Kreisumlage und die Schulumlage sind in 12 Monatsraten jeweils am 25. des laufenden Monats fällig. Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage/Schulumlage werden gem. § 29 Abs. 2 ThürFAG von den säumigen Kommunen Zinsen in Höhe von 0,5 vom Hundert für jeden angefangenen Monat erhoben.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.

§ 6
Für das Haushaltsjahr 2012 gilt der vom Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2010 beschlossene Stellenplan mit den durch den 1. Nachtragshaushaltsplan erfolgten Änderungen.

§ 7
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Eisenberg, den 13.09.2012

Im Original gezeichnet und gesiegelt

Vorstehende Fassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Mit Schreiben vom 13.09.2012 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt gemäß §§ 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung und § 28 Abs. 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz die in § 4 Ziffer 1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2012 festgesetzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von 20.540.600 EUR und einem Umlagesatz in Höhe von 34,30 v.H. rechtsaufsichtlich genehmigt.

Saale-Holzland-Kreis
Heller
Landrat

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 20. September 2012 bis 10. Oktober 2012 beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises in 07607 Eisenberg, Im Schloß, Haus 4, Zimmer 103, während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.