Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 9/2012 · 19. September 2012
Amtlicher Teil
1. Nachtragshaushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 60 i. V. m. § 114 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Thüringen, Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) erlässt der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises aufgrund der Kreistagsbeschlüsse K 325-14/12 und K 326-14/12 vom 20.06.2012 sowie des Kreistagsbeschlusses K 345-15/12 vom 12.09.2012 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2012 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| | vermindert um (EUR) | erhöht um (EUR) | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes (einschl. ggf. bisheriger Nachträge) |
| gegenüber bisher (EUR) | auf nunmehr (EUR) |
| a) Verwaltungshaushalt | | | | |
| Einnahmen | 905.100 | 0 | 77.117.200 | 78.022.300 |
| Ausgaben | 905.100 | 0 | 77.117.200 | 78.022.300 |
| b) Vermögenshaushalt | | | | |
| Einnahmen | 576.000 | 0 | 7.299.600 | 7.875.600 |
| Ausgaben | 576.000 | 0 | 7.299.600 | 7.875.600 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bleibt unverändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt bleibt unverändert.
§ 4
Die Kreisumlage und Schulumlage wird wie folgt neu festgesetzt:
| | Umlage- satz erhöht um v. H. | Umlage- satz ver- mindert um v. H. | gegen- über bisher v. H. | auf nun- mehr v. H. | Umlage- soll bisher EUR | Umlage- soll nun- mehr EUR | Ände- rung EUR |
| 1. Kreisumlage | 0,95 | | 33,35 | 34,30 | 20.317.000 | 20.540.600 | 223.600 |
| 2. Schulumlage | | 0,32 | 3,42 | 3,10 | 2.055.600 | 1.832.00 | –233.600 |
| Gesamt | 0,95 | 0,32 | 36,77 | 37,40 | 22.372.600 | 22.372.600 | 0 |
Die Kreisumlage und die Schulumlage sind in 12 Monatsraten jeweils am 25. des laufenden Monats fällig. Für rückständige Beträge bei der Kreisumlage/Schulumlage werden gem. § 29 Abs. 2 ThürFAG von den säumigen Kommunen Zinsen in Höhe von 0,5 vom Hundert für jeden angefangenen Monat erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben bleibt unverändert.
§ 6
Für das Haushaltsjahr 2012 gilt der vom Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2010 beschlossene Stellenplan mit den durch den 1. Nachtragshaushaltsplan erfolgten Änderungen.
§ 7
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Eisenberg, den 13.09.2012
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Vorstehende Fassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Mit Schreiben vom 13.09.2012 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt gemäß §§ 114, 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung und § 28 Abs. 4 Thüringer Finanzausgleichsgesetz die in § 4 Ziffer 1 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2012 festgesetzte Kreisumlage mit einem Umlagesoll von 20.540.600 EUR und einem Umlagesatz in Höhe von 34,30 v.H. rechtsaufsichtlich genehmigt.
Saale-Holzland-Kreis
Heller
Landrat
Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan des Saale-Holzland-Kreises für das Haushaltsjahr 2012 liegt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 114 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 20. September 2012 bis 10. Oktober 2012 beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises in 07607 Eisenberg, Im Schloß, Haus 4, Zimmer 103, während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.