Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 7/2011 · 27. Juli 2011
Amtlicher Teil
Der Kreistag beschloss in seiner 10. Sitzung am 22.06.2011 nachfolgende Satzung:
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) vom 11.07.2011
Aufgrund des § 98 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2010 (GVBl. S. 113, 114) und der §§ 1, 3 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), in Verbindung mit der Satzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulsatzung – MuSchS) vom 10.05.2004 sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) vom 12.10.2005 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2011 (Beschluss 235-10/11) folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Der Gebührenkatalog (Anlage 1) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) vom 12.10.2005 wird wie folgt geändert:
| I. Unterrichtsgebühr Grundstufe | | Gebühr je Einheit in EUR |
| Musikgarten | 30 Minuten | 4,00 |
| 45 Minuten | 4,50 |
| Musikalische Früherziehung | 30 Minuten | 4,00 |
| 45 Minuten | 4,50 |
Musikalische Früherziehung – instrumental | 30 Minuten | 4,50 |
| 45 Minuten | 5,00 |
| Musikalische Grundausbildung | 45 Minuten | 4,50 |
Musikalische Grundausbildung – instrumental | 45 Minuten | 5,50 |
Klassenmusizieren 1. Schuljahr | 45 Minuten | kostenfrei |
Klassenmusizieren 2. Schuljahr u. jedes weitere | 45 Minuten | 4,00 |
| Instrumentaler Orientierungskurs an Grundschulen im Rahmen der Ergänzungsstunde | 45 Minuten | kostenfrei |
| Instrumentaler Orientierungskurs an Grundschulen im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft | 45 Minuten | 2,50 |
| II. Gebühr Instrumental / Vokalunterricht | | Gebühr je Einheit in EUR |
| Einzelunterricht für Hauptnutzer | 30 Minuten | 11,50 |
| Einzelunterricht für sonstige Nutzer | 30 Minuten | 13,80 |
| Einzelunterricht für Hauptnutzer | 45 Minuten | 16,50 |
| Einzelunterricht für sonstige Nutzer | 45 Minuten | 19,80 |
| Partnerunterricht (2 Schüler) für Hauptnutzer | 45 Minuten | 9,00 |
| Partnerunterricht (2 Schüler) für sonstige Nutzer | 45 Minuten | 10,80 |
Partnerunterricht (2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht (14-tägig) für Hauptnutzer | 45 Minuten | 10,00 |
Partnerunterricht (2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht (14-tägig) für sonstige Nutzer | 45 Minuten | 12,00 |
| Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) für Hauptnutzer | 45 Minuten | 6,50 |
| Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) für sonstige Nutzer | 45 Minuten | 7,80 |
Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht (14-tägig) für Hauptnutzer | 60 Minuten | 8,50 |
Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht (14-tägig) für sonstige Nutzer | 60 Minuten | 10,80 |
| III. Ensemble- und Ergänzungsfächer | | Jahresgebühr in EUR |
| ohne Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht | | 80,00 |
| mit Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht und Kinderchor | | gebührenfrei |
| Band ohne Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht | | 110,00 |
| Band mit Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht | | gebührenfrei |
| IV. Leihgebühr Instrumente | | Jahresgebühr in EUR |
| Instrumente mit einem Wiederbeschaffungswert (Wbw) von bis zu 401 EUR | | 60,00 |
| Instrumente mit einem Wiederbeschaffungswert (Wbw) über 401 EUR | | 15% des Wbw |
Anmerkung: Der geltende Wiederbeschaffungswert wird aus der Liste aller Musikinstrumente und deren Wiederbeschaffungswert entnommen. Diese Liste liegt in der Musikschule zur Einsichtnahme aus.
| V. Aufnahmegebühr | | in EUR |
| | | einmalig 5,00 |
Artikel 2
Ermächtigung
Der Landrat wird ermächtigt, die Musikschulgebührensatzung vom 12.10.2005 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung vom 11.07.2011 neu bekannt zu machen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.
Eisenberg, den 11.07.2011
Saale-Holzland-Kreis
Heller
Landrat
Im Original gezeichnet und gesiegelt.
Die am 22.06.2011 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) wurde mit Schreiben vom 23.06.2011 dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Mit Schreiben vom 29.06.2011 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt den Eingang der Satzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.