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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 7/2011 · 27. Juli 2011 

Amtlicher Teil

Der Kreistag beschloss in seiner 10. Sitzung am 22.06.2011 nachfolgende Satzung:

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) vom 11.07.2011

Aufgrund des § 98 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2010 (GVBl. S. 113, 114) und der §§ 1, 3 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), in Verbindung mit der Satzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulsatzung – MuSchS) vom 10.05.2004 sowie der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) vom 12.10.2005 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2011 (Beschluss 235-10/11) folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1

Der Gebührenkatalog (Anlage 1) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) vom 12.10.2005 wird wie folgt geändert:

I. Unterrichtsgebühr Grundstufe Gebühr je Einheit
in EUR
Musikgarten30 Minuten4,00
45 Minuten4,50
Musikalische Früherziehung30 Minuten4,00
45 Minuten4,50
Musikalische Früherziehung –
instrumental
30 Minuten4,50
45 Minuten5,00
Musikalische Grundausbildung45 Minuten4,50
Musikalische Grundausbildung –
instrumental
45 Minuten5,50
Klassenmusizieren
1. Schuljahr
45 Minutenkostenfrei
Klassenmusizieren
2. Schuljahr u. jedes weitere
45 Minuten4,00
Instrumentaler Orientierungskurs an Grundschulen im Rahmen der Ergänzungsstunde45 Minutenkostenfrei
Instrumentaler Orientierungskurs an Grundschulen im Rahmen einer schulischen Arbeitsgemeinschaft45 Minuten2,50
II. Gebühr Instrumental / Vokalunterricht Gebühr je Einheit
in EUR
Einzelunterricht für Hauptnutzer 30 Minuten11,50
Einzelunterricht für sonstige Nutzer30 Minuten13,80
Einzelunterricht für Hauptnutzer45 Minuten16,50
Einzelunterricht für sonstige Nutzer45 Minuten19,80
Partnerunterricht (2 Schüler) für Hauptnutzer45 Minuten9,00
Partnerunterricht (2 Schüler) für sonstige Nutzer45 Minuten10,80
Partnerunterricht (2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht
(14-tägig) für Hauptnutzer
45 Minuten10,00
Partnerunterricht (2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht
(14-tägig) für sonstige Nutzer
45 Minuten12,00
Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) für Hauptnutzer45 Minuten6,50
Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) für sonstige Nutzer45 Minuten7,80
Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht
(14-tägig) für Hauptnutzer
60 Minuten8,50
Gruppenunterricht (mehr als 2 Schüler) mit 15 Minuten Einzelunterricht
(14-tägig) für sonstige Nutzer
60 Minuten10,80
III. Ensemble- und Ergänzungsfächer Jahresgebühr
in EUR
ohne Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht 80,00
mit Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht und Kinderchor gebührenfrei
Band ohne Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht 110,00
Band mit Belegung von Instrumental- oder Vokalunterricht gebührenfrei
IV. Leihgebühr Instrumente Jahresgebühr
in EUR
Instrumente mit einem Wiederbeschaffungswert (Wbw) von bis zu 401 EUR 60,00
Instrumente mit einem Wiederbeschaffungswert (Wbw) über 401 EUR 15% des Wbw

Anmerkung: Der geltende Wiederbeschaffungswert wird aus der Liste aller Musikinstrumente und deren Wiederbeschaffungswert entnommen. Diese Liste liegt in der Musikschule zur Einsichtnahme aus.

V. Aufnahmegebührin EUR
  einmalig 5,00

Artikel 2
Ermächtigung

Der Landrat wird ermächtigt, die Musikschulgebührensatzung vom 12.10.2005 in der Fassung der 1. Satzung zur Änderung der Musikschulgebührensatzung vom 11.07.2011 neu bekannt zu machen.

Artikel 3
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.08.2011 in Kraft.

Eisenberg, den 11.07.2011

Saale-Holzland-Kreis
Heller
Landrat
Im Original gezeichnet und gesiegelt.

Die am 22.06.2011 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule des Saale-Holzland-Kreises (Musikschulgebührensatzung – MuSchGebS) wurde mit Schreiben vom 23.06.2011 dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Mit Schreiben vom 29.06.2011 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt den Eingang der Satzung bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung zugelassen.