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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 12/2011 · 21. Dezember 2011 

Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachung

der Unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs.1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachR-DV) v. 20.12.1994 (BGBL. Teil I Nr. 92 S. 3900)

Durch den Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland, Rodaer Straße 47 in 07629 Hermsdorf, wurde für die auf den folgenden Grundstücken in den Gemarkungen Rausdorf, Hermsdorf, Bad Klosterlausnitz, Trockenborn-Wolfersdorf, Weißenborn und Bibra laufenden Leitungen/ Anlagen der Antrag auf Erteilung von Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigungen zwecks Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten in das Grundbuch gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 24.12.1993 (BGBL. Teil I Nr. 70 S. 2192) gestellt:

FlurFlurstückGemarkungGB-BlattInhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit umfasst das Recht zum Betreiben einer / eines
1155/2 Rausdorf 132 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
231180/28 Hermsdorf 1547-1558 Trinkwasserleitung,
Abwasserleitung, 1 Abwasserschacht
3121 Bad Klosterlausnitz 1901-1907 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
231180/41 Hermsdorf 2067 Schutzstreifen für Abwasserleitung
51166/19 Bad Klosterlausnitz 1696-1710 Regenwasserleitung, Schacht
1118/13 Trockenborn-Wolfersdorf 259 Trinkwasserleitung
2323 Weißenborn 655 Trinkwasserleitung
122 Bibra 22 Schutzstreifen für Abwasserleitung
126 Bibra 24 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 2 Bibra 25 Schutzstreifen für Trinkwasserleitung
1 71/4 Bibra 33 Trinkwasserleitung
1 24/2 Bibra 38 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 18/1 Bibra 39 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 14/1 Bibra 56 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 18/2 Bibra 65 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 19/2 Bibra 68 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 15 Bibra 69 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 164/2 Bibra 88 Abwasserleitung
1 163/18 Bibra 88 Abwasserleitung
1 38/3 Bibra 88 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 163/16 Bibra 88 Abwasserleitung, 1 Abwasserschacht
1 107/2 Bibra 93 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 24/1 Bibra 95 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 25/2 Bibra 103 Schutzstreifen für Abwasserleitung
1 107/4 Bibra 124 Schutzstreifen für Abwasserleitung

Die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen (Flurkarten mit Leitungsverlauf) können vom 21.12.2011 bis 18.01.2012 während der Sprechzeiten bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, 07607 Eisenberg, Gebäude: Schlossgasse 17, 2. Etage, Raum 201, eingesehen werden. Ansprechpartnerin ist Frau Limacher, Tel. 036691-70311.

Die Untere Wasserbehörde als zuständige Bescheinigungsbehörde erteilt die Leitungsund Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und 4 SachenR-DV.

Durch das Grundbuchamt erfolgt nach Abschluss des Bescheinigungsverfahrens die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch von Amts wegen nach dem Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG) vom 20.12.1993 ( BGBl. I Nr. 70 S. 2182 ). Die Eigentümer der oben genannten Grundstücke werden auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 5 SachenR-DV hingewiesen.

Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG i.V.m. § 1 Satz 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Trink- und Abwasserleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen bereits entstanden.

Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand bis zum 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Verund Entsorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geregelt werden.

Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht allein damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als vom Unternehmen dargestellt.

Der Widerspruch ist gemäß § 7 Abs. 2 SachenR-DV innerhalb von vier Wochen (Zeitraum der öffentlichen Auslegung) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Im Schloß, 07607 Eisenberg zu erheben. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsbehörde bereit. Bei Vorlage eines Widerspruches wird die Eintragung des Widerspruches durch das Grundbuchamt gemäß § 8 Abs. 2 SachenR-DV im Grundbuch vorgenommen.

Schirmer
Amtsleiter
– Siegel –
Im Original gezeichnet und gesiegelt