Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 12/2011 · 21. Dezember 2011
Amtlicher Teil
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im „Thüringer Holzland“ (ZWA)
Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der ZWA „Thüringer Holzland“ folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt, dadurch ergeben sich
1.
| im Erfolgsplan
| |
| die Erträge | 14.858.100 EUR |
| die Aufwendungen | 13.983.900 EUR |
2.
| im Vermögensplan
| |
| die Einnahmen | 12.286.500 EUR |
| die Ausgaben | 12.286.500 EUR |
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.600.000 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 2.300.000 EUR festgesetzt.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.
Hermsdorf, den 09. Dezember 2011
Perschke
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt