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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 12/2011 · 21. Dezember 2011 

Amtlicher Teil

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im „Thüringer Holzland“ (ZWA)

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der ZWA „Thüringer Holzland“ folgende Haushaltssatzung:

§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt, dadurch ergeben sich

1.
im Erfolgsplan
die Erträge14.858.100 EUR
die Aufwendungen13.983.900 EUR
2.
im Vermögensplan
die Einnahmen12.286.500 EUR
die Ausgaben12.286.500 EUR

§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.600.000 EUR festgesetzt.

§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt.

§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 2.300.000 EUR festgesetzt.

§5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Hermsdorf, den 09. Dezember 2011

Perschke
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt