Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 12/2011 · 21. Dezember 2011
Amtlicher Teil
der Haushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland
Der Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland hat am 16.11.2011 die Haushaltssatzung 2012 beschlossen. Sie wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises Kommunalaufsicht als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Bescheid vom 08.12.2011, Az.: 708.361/ZWA/HAUSHALT 2012, wurde der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite i. H. v. 1.600.000 EUR genehmigt. Die Haushaltssatzung 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2012 mit Wirtschaftsplan 2012 und Bestandteilen liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 04.01.2012 bis 18.01.2012
bei der Betriebsführung des Zweckverbandes, Zimmer V2.14, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Hermsdorf, den 09. Dezember 2011
Perschke
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt.
Bekanntmachungshinweis
gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur Haushaltssatzung 2012 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland vom 09.12.2011:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem ZWA „Thüringer Holzland“, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Hermsdorf, den 09. Dezember 2011
Perschke
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet