Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 11/2012 · 28. November 2012
Amtlicher Teil
Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass in der Stadt Kahla
vom 09. November 2012
Auf Grund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 540) verordnet das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises:
§1 Öffnungszeiten
In der Stadt Kahla dürfen am Sonntag, dem 02.12.2012 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr aus Anlass des 1. Adventsonntags die Verkaufsstellen geöffnet sein.
§2 Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen § 1 sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz und können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eisenberg, 09. November 2012
Heller
Landrat
Im Original gezeichnet und gesiegelt