Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 11/2012 · 28. November 2012
Amtlicher Teil
Seit im Jahr 1953 in Paris die erste Niere erfolgreich transplantiert wurde, haben die Zahl der zu transplantierenden Organe und Gewebeteile und damit die Transplantationszahlen insgesamt stetig zugenommen. So werden in Deutschland pro Jahr über 2000 Nieren transplantiert, auf der Warteliste allein für eine neue Niere stehen demgegenüber aber über 10.000 chronisch nierenkranke Patienten, die von einer regelmäßigen Dialyse (Blutwäsche) abhängig sind.
Die Zahl der potenziellen Spender ist in Deutschland mit 14,7 Spendewilligen / 1 Million Einwohner im europäischen und internationalen Vergleich eher gering.
Gerade für Angehörige ist es bei unerwarteten Todesfällen immer eine zusätzliche Belastung, die Entscheidung zu treffen, ob dem Verstorbenen Organe zur Transplantation entnommen werden sollen oder nicht. Deshalb soll mit Inkrafttreten des neuen Transplantationsgesetzes am 01. November 2012 nun jeder volljährige Bürger in den Meldeämtern der Städte und Gemeinden Aufklärungsunterlagen zur Organund/oder Gewebespende erhalten, um sich mit diesem Thema auseinander zu setzen und seine Entscheidung dazu gegebenenfalls mit einem Organspendeausweis zu dokumentieren.
Informationsmaterial und Organspendeausweise sind im Landkreis auch über die Kfz-Zulassungsstelle, die Ausländerbehörde oder das Gesundheitsamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis erhältlich.