Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 11/2011 · 30. November 2011
Amtlicher Teil
Förderung der Seniorenarbeit vor Ort im Saale-Holzland-Kreis
Der Saale-Holzland-Kreis fördert die Seniorenarbeit vor Ort, um damit die Aktivierung von Senioren deutlich zu stärken, Seniorentreffs und -clubs unabhängig von einer Trägerschaft in ihrer Wahrnehmung zu unterstützen, die Seniorenarbeit vor Ort öffentlich und gemeindeübergreifend zu motivieren und anteilig auszustatten.
In der Förderrichtlinie zur „Seniorenarbeit vor Ort im SHK“ ist das Verfahren geregelt. Auf Antrag, der bis zum 28. Februar für das Jahr 2012 zu stellen ist, können Seniorengruppen Zuwendungen beispielsweise für Sachausgaben (Bastelmaterial, Druckund Kopierkosten), Aufwendungen für Referenten, sportliche Aktivitäten, Kleinpräsente und Fahrtkosten für ehrenamtliches Engagement erhalten. Die Förderrichtlinie und die Antragsvordrucke sind auf der Internetseite www.saaleholzlandkreis.de (Verwaltung und Bürgerservice, Bürgerservice, Formularservice, Seniorenförderung) zu finden oder im Sozialamt anzufordern, Tel. 036691 70632.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Erst nach Erhalt der Zuwendungen kann mit der Aktivität bzw. Anschaffung der Materialien begonnen werden. Die Zuwendungen sind im Kalenderjahr 2012 zweckbestimmt zu verbrauchen. Seniorengruppen, die Zuwendungen im Jahr 2011 erhalten haben, werden gebeten, den Verwendungsnachweis bis 28. Februar 2012 dem SaaleHolzland-Kreis, Landratsamt/Sozialamt Im Schloß 07607 Eisenberg vorzulegen.