Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 03/2012 · 4. April 2012
Amtlicher Teil
Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2012
des Abwasserzweckverbandes Gleistal
Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der Abwasserzweckverband Gleistal folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt, dadurch ergeben sich
| im Erfolgsplan | |
| die Erträge | 550.100 EUR |
| die Aufwendungen | 545.300 EUR
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| im Vermögensplan | |
| die Einnahmen | 416.100 EUR |
| die Ausgaben | 416.100 EUR |
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird festgesetzt auf 0 EUR.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 90.000 EUR.
§5
Die Verbandsumlage zur Deckung der Betriebskosten Straßenentwässerung wird festgesetzt auf 19.182 EUR.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.
ausgefertigt: Bürgel, den 20. März 2012
Erhard Kunze
Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Gleistal
Im Original gezeichnet und gesiegelt