Sie sind hier:  Aktuelles und Presse  |  Amtsblatt

Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 03/2012 · 4. April 2012 

Amtlicher Teil

Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2012

des Abwasserzweckverbandes Gleistal

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der Abwasserzweckverband Gleistal folgende Haushaltssatzung:

§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt, dadurch ergeben sich

im Erfolgsplan
die Erträge550.100 EUR
die Aufwendungen545.300 EUR

im Vermögensplan
die Einnahmen416.100 EUR
die Ausgaben416.100 EUR

§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 EUR.

§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird festgesetzt auf 0 EUR.

§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 90.000 EUR.

§5
Die Verbandsumlage zur Deckung der Betriebskosten Straßenentwässerung wird festgesetzt auf 19.182 EUR.

§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.

ausgefertigt: Bürgel, den 20. März 2012

Erhard Kunze
Verbandsvorsitzender Abwasserzweckverband Gleistal
Im Original gezeichnet und gesiegelt