Die Fa. Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG in Jena als Betreiber der beiden Wertstoffhöfe in Kahla, Ölwiesenweg 7 und in Eisenberg, Mozartstr. 4 wies mit nachfolgendem Hinweis auf die Umsetzung der 3-G-Regel auf den beiden Wertstoffhöfen hin:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass entsprechend der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2, vom 24.11.2021, auch auf unseren Wertstoffhöfen Eisenberg und Kahla die 3G-Nachweispflicht gilt.
Unsere Mitarbeiter*innen sind seitens der Betriebsleitung dazu angehalten, die Einhaltung aktiv zu kontrollieren und durchzusetzen.
Der Zutritt zum Gelände wird nur nach erbrachtem Nachweis gestattet. Wird der Nachweis verweigert, werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen.
Mit freundlichen Grüßen
Benny Hoppe
Betriebsleiter Jena
ENTSORGUNG“