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Gewerbe und gewerbeähnliche Einrichtungen

Gewerbeabfallverordnung haben Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen (Abfälle zur Beseitigung), die nicht verwertet werden, diese dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen und Abfallbehälter in angemessenem Umfang nach den näheren Festlegungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, mindestens aber einen Behälter, zu nutzen. Unter Erzeuger von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zählen alle nicht nur zu privaten Wohnzwecken genutzte Grundstücke wie z. B. Gewerbetreibende, Selbstständige, Kleinunternehmer, Ärzte, Rechtsanwälte, sonstige freie Berufe, Vereine usw. Die Anschlusspflichtigen berechtigt und verpflichtet, sich an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu nutzen und die auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle zur Beseitigung der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen.
 
Die Grundgebühr für die Abfallentsorgung enthält die Vorhalte- und Verwaltungskosten für folgende Entsorgungsleistungen:
• Sperrmüll auf Abruf nach Bedarf
• Schadstoffkleinmengensammlung an festen Stellplätzen 2x jährlich
• Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Schrott auf Abruf nach Bedarf
• Altpapierentsorgung für den Teil, der nicht über den grünen Punkt finanziert wird (Druckerzeugnisse)
Zu beachten ist dabei, dass diese Abfälle nur in haushaltsüblichen Mengen im Rahmen der öffentlichen Entsorgung mitgenommen werden. Größere Mengen sind separat kostenpflichtig zu entsorgen. Baustellenabfälle, Türen und Fenster sowie Abfälle, die mit dem Produktionsprozess unmittelbar zusammenhängen, sind nicht in der Grundgebühr enthalten.
 
Fallen auf einem Grundstück sowohl Abfälle aus privatem Haushalt als auch Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen an, so besteht die Möglichkeit, für den privaten Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall die Restabfallbehältnisse gemeinsam zu nutzen. Der Landkreis ist verpflichtet, die Leistungen für alle Anschlusspflichtigen vorzuhalten und diese Vorhaltekosten über die Abfallgebühren entsprechend auf alle Gebührenpflichtigen umzulegen. Dafür wird der Wert von 12,96 €/Jahr in Ansatz gebracht.

Beratung / Gewerbe

Tel.: 03 66 91 / 4 80-28

Fragebogen Gewerbe

Die Veranlagung zur Entsorgung der Abfälle von Unternehmen, Selbständigen und öffentlichen Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage der individuellen Gegebenheiten.

 

Mit dem Fragebogen der Abfallwirtschaft erfolgt eine erste Bestandsaufnahme. Zur Klärung von Einzelfragen stehen Ihnen die Abfallberater gerne zu Verfügung.

 

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