Berufliche Rehabilitierung politisch Verfolgter in der ehemaligen DDR

Berufliche Nachteile auf Grund politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen durch die berufliche Rehabilitierung ausgeglichen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Berufliche Rehabilitierungsgesetz.

Auf Antrag beim örtlich zuständigen Sozialamt zahlt dieses bis zu 240,00 € monatlich bzw. bei Rentnern bis zu 180,00 € monatlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Der Antragsteller muss Verfolgter im Sinne des BerRehaG sein. Dies ist durch eine Bescheinigung der Rehabilitierungsbehörde nachzuweisen.
     
  • Die in der Rehabilitierungsbescheinigung festgestellte Verfolgungszeit muss entweder mehr als 3 Jahre betragen oder bis zum 02.10.1990 angedauert haben. Bezieht der Verfolgte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, muss zwischen dem Beginn der Verfolgungszeit und dem Beginn der Rentenzahlung ein Zeitraum von mehr als 6 Jahren liegen.
     
  • Der Antragsteller muss in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sein.
     
Den Antrag finden Sie: hier

 

Rehabilitierungsbehörde ist in Thüringen:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Versorgung und Integration
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl
Tel. 0361 57 3315 201